17.02.2016 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Bescheidänderung: „grobes Verschulden“ wegargumentieren
| Die Änderung eines Steuerbescheids nach Ablauf der Einspruchsfrist ist nur zulässig, wenn Sie kein grobes Verschulden trifft. Argumente für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt liefert eine Entscheidung des FG Düsseldorf. Das FG hat einige Sachverhalte, die das Finanzamt als „grobes Verschulden“ eingestuft hat, nur als „einfache Fahrlässigkeit“ beurteilt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig