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  • 17.02.2016 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Bescheidänderung: „grobes Verschulden“ wegargumentieren

    | Die Änderung eines Steuerbescheids nach Ablauf der Einspruchsfrist ist nur zulässig, wenn Sie kein grobes Verschulden trifft. Argumente für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt liefert eine Entscheidung des FG Düsseldorf. Das FG hat einige Sachverhalte, die das Finanzamt als „grobes Verschulden“ eingestuft hat, nur als „einfache Fahrlässigkeit“ beurteilt. |