· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Ebay zur Sammelauskunft verpflichtet: Fiskus kennt jetzt die Erlöse von Online-Händlern
| Der BFH hat klargestellt, dass Ebay (und auch Amazon) Sammelauskunftsverfahren der Steuerfahndung über Verkäufe von (Power-)sellern beantworten müssen. Ziel: Gewerbliche Händler zu entlarven und Steuernachzahlungen zu generieren. Jeder, der regelmäßig online handelt, tut deshalb gut daran, sich für Nachfragen des Finanzamts zu wappnen. |
Das erfährt das Finanzamt durch die Sammelauskunft
In dem Urteilsfall wandte sich eine Steuerfahndungsstelle an einen Internet-Anbieter, der Händlern auf seinem Portal gegen Bezahlung den Handel über einen interaktiven Marktplatz ermöglicht. Da der Steuerfahnder nicht erkennen konnte, welche Personen sich hinter den verwendeten Pseudonymen versteckten, stellte er ein Sammelauskunftsersuchen und forderte von dem Internet-Anbieter folgende Informationen über die teilnehmenden Händler:
Name, Anschrift, E-Mail-Adressen |
Verkäuferprofile, Umsatzzahlen, Daten zu Verkäufen/Auktionen |
Bankverbindungen, Kreditkartennummern, Steuernummern, USt-IdNrn. bzw. IdNrn. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig