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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Ebay zur Sammelauskunft verpflichtet: Fiskus kennt jetzt die Erlöse von Online-Händlern

    | Der BFH hat klargestellt, dass Ebay (und auch Amazon) Sammelauskunftsverfahren der Steuerfahndung über Verkäufe von (Power-)sellern beantworten müssen. Ziel: Gewerbliche Händler zu entlarven und Steuernachzahlungen zu generieren. Jeder, der regelmäßig online handelt, tut deshalb gut daran, sich für Nachfragen des Finanzamts zu wappnen. |

    Das erfährt das Finanzamt durch die Sammelauskunft

    In dem Urteilsfall wandte sich eine Steuerfahndungsstelle an einen Internet-Anbieter, der Händlern auf seinem Portal gegen Bezahlung den Handel über einen interaktiven Marktplatz ermöglicht. Da der Steuerfahnder nicht erkennen konnte, welche Personen sich hinter den verwendeten Pseudonymen versteckten, stellte er ein Sammelauskunftsersuchen und forderte von dem Internet-Anbieter folgende Informationen über die teilnehmenden Händler:

     

    Name, Anschrift, E-Mail-Adressen

    Verkäuferprofile, Umsatzzahlen, Daten zu Verkäufen/Auktionen

    Bankverbindungen, Kreditkartennummern, Steuernummern, USt-IdNrn. bzw. IdNrn.