· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
§ 23a Umsatzsteuergesetz: So nutzen Vereine die verbesserte Vorsteuerpauschalierung
| Die Obergrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 23a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht worden. Das steht so im Jahressteuergesetz 2022. SSP stellt Ihnen die Vorsteuerpauschalierung vor und zeigt Ihnen, wie gemeinnützige Organisationen diese möglichst schnell für sich nutzen. |
Die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2022
Der Gesetzgeber begründet die Anpassung der Obergrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro damit, dass damit die Anhebung anderer Umsatzfreigrenzen nachvollzogen ‒ und sich für steuerbegünstigte Körperschaften somit Steuererleichterungen ergeben ‒ würden. Schon im Jahressteuergesetz 2020 war nämlich
- die Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) und
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