· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Einspruch gegen Steuerbescheid: Das sollten Sie zum Thema „Ruhen des Verfahrens“ wissen
| Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, weil zu dem Sachverhalt ein Verfahren beim EuGH, BVerfG oder BFH anhängig ist, können Sie das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Verfahrensruhe einen Blick hinter die Kulissen der Finanzverwaltung gewährt, der Ihnen bei Einsprüchen gute Dienste leistet. |
Verhaltensknigge beim Antrag auf Verfahrensruhe
Wenn Sie das Ruhen des Verfahrens beantragen, sollten Sie folgende Direktiven beherzigen (Bayerisches Landesamt für Steuern [BayLfSt], Verfügung vom 26.1.2016, Az. S 0622.1.1-20/6 St 42, Abruf-Nr. 185815):
- Nachweis: Teilen Sie dem Finanzamt Gericht und Aktenzeichen des Musterverfahrens mit, bei dem die für Sie relevante Rechtsfrage anhängig ist.
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