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  • 23.12.2014 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Einspruch per E-Mail: So wahren Sie Ihre Rechte

    | Hat Ihr Finanzamt einen von Ihnen per einfacher E-Mail eingereichten Einspruch als unzulässig eingestuft, haben Sie gute Karten, wenn Sie sich dagegen wehren, aus drei Gründen: |