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  • 22.12.2016 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Erklärte – aber nicht erfasste – Rente: Offenbare Unrichtigkeit?

    | Haben Sie in Ihrer Steuererklärung zwei Renten erklärt, darf das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich nicht mehr zu Ihren Ungunsten ändern, wenn der Bearbeiter im Finanzamt, ohne der Sache auf den Grund zu gehen, nur eine Rente berücksichtigt hat. Es liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor, entschied das FG Münster. |