· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Fehlende Bescheiddatenübermittlung bei ELSTER
| Gerade Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine, die Steuererklärungen für Mandanten im ELSTER-Verfahren übermitteln, beantragen häufig, dass ihnen auch der Steuerbescheid elektronisch übermittelt wird. Geschieht dies aber wegen technischer Probleme des Finanzamts nicht, und wird deshalb die einmonatige Einspruchsfrist versäumt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 110 AO möglich. Das steht in Verfügungen der OFD Rheinland und Münster. |
PRAXISHINWEIS | Voraussetzung ist, dass die elektronische Bescheiddatenübermittlung nachweislich beantragt wurde. Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand muss der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses (= Erkenntnis, dass bereits ein bestandskräftiger Papiersteuerbescheid beim Mandanten ist) Einspruch einlegen (OFD Rheinland und Münster, Kurzinfo Verfahrensrecht Nr. 003/2013 vom 5.2.2013; Abruf-Nr. 130885). |