· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Fehler in Lohnsteuerdaten: Finanzamt darf günstigen Steuerbescheid nicht immer ändern
| Manchmal kommt es bei der Einkommensteuererklärung zu einer Verkettung unglücklicher Umstände. In der Praxis stellt sich dann die Frage, wann das Finanzamt fehlerhafte Steuerbescheide zu Ihren Ungunsten ändern darf. Das FG Hamburg hat jetzt klargestellt, dass das nicht geht, wenn das Finanzamt selbst seinen Teil dazu beigetragen hat. |
Dreifachfehler führte zu fehlerhaftem Steuerbescheid
Bei der Steuererklärung eines Pensionisten war so ziemlich alles falsch gelaufen, was falsch laufen kann. Drei Fehler führten zu einem fehlerhaften, aber steuerlich günstigen Steuerbescheid:
- 1. Der Dienstherr hatte dem Ruhestandsbeamten eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung geschickt. Darin waren ein Bruttoarbeitslohn von 38.961 Euro und Versorgungsbezüge von nur 29.221 Euro ausgewiesen. Richtig wären natürlich Versorgungsbezüge von 38.961 Euro gewesen.
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