· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Finanzamt hat Arbeitslohn falsch berücksichtigt: Wann darf es Steuerbescheide ändern?
| Hat das Finanzamt in Steuerbescheiden, die Ihnen vor dem 01.01.2017 zugegangen sind, den Arbeitslohn zu niedrig festgesetzt, darf es Steuerbescheide nicht einfach zu Ihren Ungunsten ändern. Das lehrt eine Entscheidung des BFH. Anders sieht es bei Einkommensteuerbescheiden aus, die Ihnen ab dem 01.01.2017 zugegangen sind. |
Die Rechtslage für Steuerbescheide vor dem 01.01.2017
Haben Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, den Arbeitslohn für zwei Arbeitgeber erklärt und hat das Finanzamt ohne zu überprüfen nur einen Arbeitslohn festgesetzt, darf es den Steuerbescheid nicht mehr zu Ihren Ungunsten ändern. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des BFH (Urteil vom 16.01.2018, Az. VI R 41/16, Abruf-Nr. 200182).
Im konkreten Fall trug der fehlerhafte Steuerbescheid das Datum 20.05.2016.Der Sachbearbeiter bemerkte den Fehler erst eineinhalb Jahre später. Also berücksichtigte er nun den Arbeitslohn beider Arbeitgeber und änderte den fehlerhaften Steuerbescheid nach § 129 AO (offenbare Unrichtigkeit).
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