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  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagung nicht immer der 31.12.

    | Wer beim Finanzamt freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreicht, hat dafür vier Jahre Zeit – und keinen Tag mehr. Mit einer Ausnahme: Läuft die Frist am Wochenende oder an einem Feiertag ab, verlängert sich die Festsetzungsfrist wie bei anderen Fristen auch auf den nächsten Werktag. Das hat der BFH klargestellt. |