· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Finanzamt weicht von Ihrer Steuererklärung ab: Wann haben Sie Anspruch auf rechtliches Gehör?
| In den Wochen vor und nach dem 31. Mai 2016 herrscht in deutschen Finanzämtern der Ausnahmezustand. In dieser Zeit gehen rund 60 Prozent aller Steuererklärungen ein und werden quasi im Akkord bearbeitet. Das dürfte auch der Grund sein, warum Finanzbeamte immer häufiger vom Erklärten abweichen, ohne den Steuerzahler darüber zu informieren. Das müssen Sie aber nicht hinnehmen. SSP stellt Ihnen Ihre Rechte vor. |
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs
Weicht ein Sachbearbeiter einfach von den Daten ab, die Sie erklärt haben, z. B. weil eine Spendenquittung fehlt, und teilt er Ihnen das vorab nicht mit, verstößt er gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. In § 91 Abs. 1 S. 1 und 2 AO steht nämlich schwarz auf weiß:
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„Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gilt insbesondere, wenn von dem in der Steuererklärung erklärten Sachverhalt zuungunsten des Steuerpflichtigen wesentlich abgewichen werden soll.“ |
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