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  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Hinweis auf Verböserung ist kein Verwaltungsakt

    | Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, wird das Finanzamt diesen Bescheid neu prüfen. Das kann dazu führen, dass es Fehler zu Ihren Ungunsten findet und eine Verböserung androht (= höhere Steuern). Nach Auffassung des FG Hamburg ist dieser Hinweis auf Verböserung kein Verwaltungsakt. Das hat die günstige Folge, dass er erst im Zeitpunkt Ihrer hypothetischen Kenntnisnahme als bekanntgegeben gilt. Das mindert das Risiko von Fristversäumnissen zur Rücknahme des Einspruchs. |