· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Kinderfreibetrag 2014: Einspruch einlegen und höheren Freibetrag verlangen
| Viele Steuerzahler erhalten wegen einer Fristverlängerung bis 31. Dezember 2015 erst jetzt ihre Einkommensteuerbescheide 2014 vom Finanzamt. Wer Kinder hat, sollte gegen den Bescheid unbedingt Einspruch einlegen. Denn der Kinderfreibetrag war im Jahr 2014 unstrittig zu niedrig. |
FG Niedersachsen hält Kinderfreibetrag 2014 für zu niedrig
Bereits im Neunten Existenzminimumbericht vom 7. November 2012 hatte die Bundesregierung festgestellt, dass der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 zu niedrig ist und um 72 Euro erhöht werden muss. Der Gesetzgeber vergaß es aber einfach, den Kinderfreibetrag im Jahr 2014 zu erhöhen. Das FG Niedersachsen hat deshalb ernstliche Zweifel, dass die Einkommensteuerbescheide 2014 rechtmäßig sind. Es hat einem Steuerzahler mit Kind deshalb die Aussetzung der Vollziehung gewährt (FG Niedersachsen, Beschluss vom 16.2.2016, Az. 7 V 237/15, Abruf-Nr. 146625).
Eltern volljähriger Kinder sind zusätzlich benachteiligt
Das FG ging noch einen Schritt weiter. Bei Ermittlung der Höhe des Kinderfreibetrags berücksichtigt der Gesetzgeber lediglich ein durchschnittliches Existenzminimum von 258 Euro pro Monat. Das liegt unter dem Sozialleistungsanspruch eines sechsjährigen Kindes. Für volljährige Kinder werden diese Werte ebenfalls herangezogen. Und das ist für das FG mehr als zweifelhaft. Der Kinderfreibetrag müsste für volljährige Kinder deshalb deutlich höher ausfallen - Experten gehen von einer Erhöhung von rund 400 Euro aus.
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