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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Korrektur des Steuerbescheids: Das verbirgt sich hinter der neuen Änderungsvorschrift § 173a AO

    | Die bisherigen Korrekturvorschriften in der Abgabenordnung (AO) waren ausnahmslos auf die Bearbeitung der Steuererklärungen durch den Sachbearbeiter im Finanzamt ausgerichtet. Da Steuerbescheide künftig aber teilweise vollautomatisiert erstellt werden sollen, ohne dass die Steuererklärung über den Schreibtisch eines Finanzbeamten gelaufen ist, war eine neue Änderungsvorschrift überfällig. Diese ist mit § 173a AO jetzt installiert. Erfahren Sie, wie Sie den neuen § 173a AO richtig anwenden. |

    Änderungsmöglichkeit bei Schreib- und Rechenfehlern

    § 173a AO bietet die Möglichkeit, einen Steuerbescheid zu ändern, nachdem die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Das Finanzamt muss die Änderung durchführen, wenn Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärung

    • ein Rechenfehler oder