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  • 24.10.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Musterprozess: Wann ist ein Einspruch rechtzeitig eingelegt?

    | Reicht es, wenn ein Finanzamt, bei dem Sie fälschlicherweise Einspruch eingelegt haben, den Einspruch binnen der Einspruchsfrist an das zuständige Finanzamt weiterreicht? Oder muss der Einspruch auch bei dieser Konstellation unbedingt innerhalb der Einspruchsfrist beim richtigen Finanzamt ankommen? Mit diesen Fragen muss sich der BFH befassen. Das FG Baden-Württemberg und das FG Köln vertreten eine steuerzahlergünstige Meinung. |