· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Schätzungsbescheid zu hoch: So wahren Sie kostengünstig Ihr Recht auf Änderung
| Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen verstreichen haben lassen, vom Finanzamt einen Schätzungsbescheid erhalten und dagegen Einspruch eingelegt haben? Dann ist für Sie ein Musterprozess vor dem BFH von Interesse. Der BFH muss entscheiden, ob Sie für eine Bescheidänderung den Weg über ein Finanzgerichtsverfahren gehen müssen oder ob schon ein Antrag auf schlichte Änderung zum Ziel führt. Das FG Niedersachsen hat sich in der Vorinstanz auf die Seite der Steuerzahler gestellt. |
Typischer Fall mit allen denkbaren Eskalationsstufen
Im konkreten Fall war ein Unternehmer vom Finanzamt mehrmals dazu aufgefordert worden, Steuererklärungen zu übermitteln. Da keine Erklärungen eingingen, erließ das Finanzamt Schätzungsbescheide. Gegen die legte der Unternehmer Einspruch ein. Im Einspruchsverfahren wurde er erneut aufgefordert, die Steuererklärungen vorzulegen, um damit seinen Einspruch zu begründen. Nachdem er auch diesen Aufforderungen nicht nachgekommen war, entschied die Rechtsbehelfsstelle über den Einspruch.
Jetzt wurde der Unternehmer tätig. Noch vor Ablauf der Klagefrist reichte er DATEV-Steuerberechnungen für die geschätzten Steuerjahre ein und stellte einen Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO. Die Steuererklärungen, deren Angaben der DATEV-Steuerberechnung entsprachen, reichte er aber erst nach Ablauf der Klagefrist ein. Das Finanzamt lehnte den Antrag auf schlichte Änderung ab, weil der Antrag nicht durch die jeweiligen Steuererklärungen substantiiert worden war.
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