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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Steuererklärung - Kein Anspruch auf Fristverlängerung

    | Sind Sie steuerlich beraten, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2011 eigentlich frühestens am 31. Dezember 2012 beim Finanzamt einreichen. Mit dieser automatischen Fristverlängerung kann aber nicht rechnen, wer für 2010 eine hohe Steuernachzahlung leisten muss. Das lehrt eine Entscheidung des FG Niedersachsen. |

     

    Obwohl die Finanzverwaltung jedes Jahr großzügig auf die automatische Fristverlängerung hinweist, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch darauf. Im Fall vor dem FG Niedersachsen durfte die Steuererklärung 2011 zum Beispiel vorzeitig angefordert werden, weil im Jahr 2010 eine hohe Steuernachzahlung fällig wurde und damit auch im Jahr 2011 zu rechnen war (FG Niedersachsen, Urteil vom 24.4.2012, Az. 15 K 365/11; Abruf-Nr. 122137).

     

    PRAXISHINWEIS | Fordert das Finanzamt von Ihnen die Steuererklärung für 2011 vorzeitig an, empfehlen wir nicht, dagegen Einspruch einzulegen, sondern dem Finanzamt eine grobe Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens zu übermitteln. Ist daraus ersichtlich, dass für 2011 keine nennenswerten Nachzahlungen zu erwarten sind, dürfte das Finanzamt seine Aufforderung zurückziehen.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 1 | ID 34570940