· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Verspätungszuschlag: So wehren Sie sich mit Erfolg
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 gilt eine längere Frist für die Abgabe der Steuererklärungen ‒ im Gegenzug greift das Finanzamt bei verspäteten Abgaben aber auch rigoroser durch. In der Praxis führt das immer wieder zu Streit, denn neben saftigen Steuernachzahlungen werden häufig auch hohe Verspätungszuschläge festgesetzt. Das kann selbst in einem Erstattungsfall passieren. SSP klärt Sie auf, wann welche Argumente gegen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen Aussicht auf Erfolg haben. |
Der Hintergrund zum Verspätungszuschlag
Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO ist mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ umfangreich neu geregelt worden. Die geänderten Vorschriften sind am 01.01.2017 in Kraft getreten und waren erstmals auf Steuererklärungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 einzureichen waren, also ab dem Veranlagungszeitraum 2018.
Gesetzlich vorgeschrieben oder nach Ermessen?
Besonders charakteristisch für die Neuregelung ist die Unterscheidung zwischen dem sog. Pflicht-Verspätungszuschlag, dessen Festsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist, und dem sog. Kann-Verspätungszuschlag, dessen Festsetzung im Ermessen der Finanzverwaltung liegt.
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