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  • 13.07.2018 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Unvollständig ausgefülltes Steuerformular: Änderung möglich?

    | Kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid noch geändert werden, wenn ein Steuerberater eine Zeile in einem Steuerformular übersehen hat? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Köln meint „Nein“. Die Änderungsvorschrift des § 173 AO „neue Tatsachen“ greift hier nicht. Dem Steuerberater wird grobe Fahrlässigkeit unterstellt, die dem Mandanten zuzurechnen ist. SSP erklärt, warum die Hoffnung auf eine positive BFH-Entscheidung in solchen Fällen nicht der einzige Rettungsanker ist. |