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  • 19.08.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Verböserung im Einspruchsverfahren: BFH mit neuen Regeln

    | Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, rollt das Finanzamt den Steuerfall noch einmal komplett auf. Findet es (auch) Fehler zu Ihren Ungunsten, drohen höhere Steuern als bisher (Verböserung). Diese vermeiden Sie, wenn Sie den Einspruch zurücknehmen. Setzt Ihnen das Finanzamt eine Frist zur Rücknahme bzw. Begründung des Einspruchs, ist eine vor Ablauf der Frist ergangene Einspruchsentscheidung unwirksam, so der BFH. |