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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt


    Verspätungszuschlag: So lässt er sich vermeiden


    | Hat Ihnen das Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufgebrummt, weil Sie eine Steuererklärung zu spät eingereicht haben, sollten Sie Einspruch einlegen und eine Minderung beantragen. Welche Argumente dabei Erfolg versprechen, steht in einer ausführlichen Verwaltungsanweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern. |

    PRAXISHINWEIS | Interessant ist unter anderem folgender Hinweis: Haben Sie eine stillschweigende Fristverlängerung beantragt, gilt das Schweigen des Finanzamts als Zustimmung. Als Nachweis für die Übermittlung des Antrags gilt ein Faxprotokoll. Stellen Sie Ihr Faxgerät so ein, dass Sie ein Protokoll mit dem gefaxten Text erhalten (Bayerisches Landesamt für Steuern, AO-Kartei vom 30.11.2012, Az. S 0323.1.1-2/1 St 42; Abruf-Nr. 130083).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 3 | ID 37451660