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  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Vollverzinsung: Einspruchrücknahme nur bei Körperschaftsteuer

    | Seit Jahren kämpfen Steuerzahler gegen die Ungleichbehandlung von Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen. Während Nachzahlungszinsen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft nicht mindern dürfen, erhöhen Erstattungszinsen das Einkommen. Das BVerfG hat h– zur Vollverzinsung bei der Körperschaftsteuer – entschieden, dass diese Praxis verfassungskonform ist (Beschluss vom 12.5.2015, WISO 7/2015, Seite 20). Das Ende aller Hoffnungen ist das nicht, ein Verfahren zur Einkommensteuer läuft noch. |