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  • 22.06.2017 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

    Vorzeitig angeforderte ESt-Erklärung muss begründet werden

    | Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12. Dem Finanzamt bleibt es aber vorbehalten, die Erklärung früher anzufordern. Bedingung für den BFH: Es begründet die Ermessensentscheidung detailliert. |