· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
eBay-Handel: BFH begrenzt Umsatzsteuerlast
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz
| Bereits im Jahr 2020 hatte der BFH in zwei Entscheidungen klargestellt, wo bei eBay-Veräußerungen die Grenze zwischen privater Sammlung, Trödel und einkommensteuerpflichtigem Gewerbe verläuft. Nun hat er zur Umsatzsteuerpflicht von eBay-Händlern nachgelegt. Der BFH hat die Umsatzsteuerpflicht zwar bejaht, aber mit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zugunsten der Händler auch eine günstigere Besteuerungsform zugelassen. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Großvolumiger An- und Verkauf aus Haushaltsauflösungen
Im aktuellen Fall vor dem BFH hatte eine eBay-Händlerin in den Jahren 2009 bis 2013 Gegenstände aus Haushaltsauflösungen angekauft und auf eBay in Versteigerungen zum Verkauf angeboten. Dazu hatte sie vier eBay-Konten angelegt und zwei Girokonten eröffnet.
350.000 Euro Umsatz in fünf Jahren
Aus den Auktionen erzielte sie in den fünf Streitjahren Umsätze in Höhe von insgesamt 350.000 Euro. Aufzeichnungen zu ihrem Online-Handel hatte sie nicht getätigt. Daher war nicht feststellbar, ob die veräußerten Haushaltsgegenstände nur aus privaten oder auch gewerblichen Haushaltsauflösungen stammten, das heißt ob nur von Privatpersonen oder auch von anderen Unternehmern angekauft wurde.
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