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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Verkäufe auf Ebay: So vermeiden Sie die Umsatzsteuer

    | Zu Ebay-Verkäufen wurden bisher nur Urteile veröffentlicht, bei denen die Gerichte die Umsätze von Privatleuten als unternehmerische Tätigkeit eingestuft haben. Ein „Ausreißer-Urteil“ hat jetzt das FG Baden-Württemberg gefällt. Es weist den Weg, wann Privatleute selbst bei umfangreichen und finanziell ergiebigen Versteigerungen das Geld nicht mit dem Finanzamt teilen müssen. |

     

    Verkauf von 142 Pelzmänteln muss nicht gewerblich ein

    In dem Streitfall vor dem FG Baden-Württemberg ging es um eine Steuerzahlerin, die über einen Zeitraum von 13 Monaten 142 Pelzmäntel ihrer verstorbenen Schwiegermutter versteigert und Versteigerungserlöse von 3,50 Euro bis 3.210 Euro erzielt hatte. Im Jahr 2004 hatte das Erlöse von 28.223 Euro und im Jahr 2005 von 49.196 Euro ergeben. Das FG hat die Aktivitäten der Steuerzahlerin trotzdem als nichtunternehmerisch eingestuft (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.7.2012, Az. 14 K 702/10; Abruf-Nr. 122881).

     

    Diese Argumente sprechen gegen eine unternehmerische Aktivität

    Wichtig für alle „Ebay-Aktivisten“ sind die Argumente, mit denen die Steuerzahlerin das FG davon überzeugte, dass die Versteigerungen trotz ihrer Vielzahl und der hohen Gewinne privat waren: