· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Versteigerungen im Internet im Visier des Fiskus: Das neue BFH-Urteil zu ebay und seine Folgen
| Die Steuerfahndung sucht gezielt nach Personen, die durch zahlreiche Verkäufe und Versteigerungen zum Unternehmer werden. So scannt der Fiskus das Internet täglich mit der Finanzamtssoftware XPIDER und startet Auskunftsersuchen in einschlägigen Internetportalen wie ebay oder Amazon. Ein aktuelles BFH-Urteil zu Versteigerungen über ebay verdeutlicht, wie die Finanzämter prüfen und wie sich Privatpersonen verhalten können, um erst gar nicht ins Visier des Finanzamts zu geraten. |
Unternehmer wider Willen - So prüft das Finanzamt
Durch den Einsatz der Steuersoftware XPIDER, die bereits in den Jahren 2006 bis 2008 täglich rund 100.000 Internetseiten auf steuerlich relevante Sachverhalte scannen konnte (BT-Drucksache 16/7978 vom 6.2.2008), sucht das Finanzamt gezielt nach Personen und Firmen, die im Internet umfangreiche Verkäufe tätigen. Sind diese Personen oder Firmen ausfindig gemacht, wird geprüft, ob die erzielten Einnahmen gewerblich oder privat sind. Folgende Kriterien sprechen eher für eine gewerbliche Betätigung als für eine private:
- Sie versteigern pro Jahr mehrere tausend Gegenstände.
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