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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Vermietung

    Nachträgliche Schuldzinsen: LV muss nicht verwertet werden

    | Reicht der Erlös aus dem Verkauf einer Mietimmobilie nicht, um die Darlehensschulden zu tilgen, darf der Verkäufer die Schuldzinsen nach dem Verkauf der Immobilie als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung geltend machen. Das setzt voraus, dass alle Erlöse verwendet werden, um die Schulden zu tilgen. Eine Lebensversicherung (LV), die als Sicherheit an die Bank abgetreten war, muss aber nicht versilbert werden, so der BFH. |