· Fachbeitrag · Versicherungen
Versicherungen von A bis Z: So werden Prämien und Leistungen derzeit steuerlich behandelt
| Die steuerliche Behandlung von Prämien und Leistungen bei Versicherungsverträgen hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Anlass genug, Ihnen die aktuellen Grundsätze zu erläutern und diese in einer Checkliste sortiert nach Personen- und Sachversicherungen übersichtlich darzustellen - damit Sie keine Steuerspar-Chancen verpassen. |
Steuerliche Behandlung der Prämien
Es gibt drei Möglichkeiten, die Prämien steuermindernd geltend zu machen:
1. Werbungskosten
Hängen die abgesicherten Risiken mit dem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können sie als Werbungskosten abgezogen werden. So können Arbeitnehmer Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen. Bei Verträgen, die auch private Risiken absichern, sollten sich Arbeitnehmer den beruflichen Anteil der Prämie bestätigen lassen; ohne Nachweis werden in der Regel 50 Prozent akzeptiert.
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