· Fachbeitrag · Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Degressive Abschreibung nutzen
| Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat die Bundesregierung beschlossen. die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung um ein Jahr zu verlängern. Das Abschreibungswahlrecht besteht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt wurden. SSP informiert, welche Rahmenbedingungen gelten und welche Liquiditätsvorteile Sie generieren können. |
Um diese gesetzliche Regelung geht es
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz war § 7 Abs. 2 EStG reaktiviert worden. Die Regelung im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz ist inhaltsgleich mit der im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz. Die Tatbestandsvoraussetzungen lauten:
- 1. Bewegliches Wirtschaftsgut
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