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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Ab wann gilt der herabgesetzte Grad einer Behinderung?

    | Setzt das Versorgungsamt einen in der Vergangenheit festgesetzten Grad der Behinderung herab, ist dieser neue Grad der Behinderung steuerlich ab dem Neufeststellungszeitpunkt zu berücksichtigen. Es zählt nicht der Zeitpunkt, an dem zum Beispiel ein Gericht festgestellt hat, dass die Herabsetzung korrekt war. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Steuerzahler aufgrund seiner Behinderung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen können. Durch die Minderung des Grades der Behinderung fiel diese steuerliche Vergünstigung weg. Deshalb verlangte der Steuerzahler, dass ihm bis zum endgültigen Urteil des Bundessozialgerichts, das erst acht Jahre (!) später erging, nachdem das Versorgungsamt den Grad der Behinderung neu festgestellt (= herabgesetzt) hatte, der Werbungskostenabzug für die Fahrten weiterhin mit den tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen sei. Der BFH lehnte das aber ab (BFH, Beschluss vom 11.3.2014, Az. VI B 95/13; Abruf-Nr. 141260).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 4 | ID 42694747