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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Arbeitszimmer in Garagenaufbau: BFH verneint Außerhäuslichkeit

    | Befindet sich ein Arbeitszimmer nicht in den privaten Räumen, liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor. Folge: Voller Werbungskostenabzug. Das Kriterium „außerhäusliches Arbeitszimmer erfüllt aber ein Raum nicht, der auf einer Garage errichtet wird, die 20 Meter von den privaten Räumen entfernt ist. Das hat der BFH entschieden und damit seine Rechtsprechung zum außerhäuslichen Arbeitszimmer weiter konkretisiert ( BFH, Beschluss vom 23.5.2013, Az. VIII B 153/12 ; Abruf-Nr. 132187 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Die Einbeziehung des Arbeitszimmers in die private Sphäre wird nur dann nicht angenommen, wenn das Arbeitszimmer über Verkehrsflächen erreicht werden kann, die auch der Allgemeinheit zugänglich sind (BFH, Urteil vom 20.6.2012, Az. IX R 56/10; Abruf-Nr. 131296).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Außerhäusliches Arbeitszimmer in Wohnhaus“, WISO 5/2013, Seite 2
    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 1 | ID 42219762