· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Mehrgenerationenhaushalt: So machen Sie ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzbar
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der räumlich und funktional in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Im Mehrgenerationenhaushalt wirft diese Verknüpfung besondere Fragen auf, wenn mehrere Haushaltsmitglieder ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen oder Zugang zum Büroraum haben. Erfahren Sie, was Sie veranlassen müssen, damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird. |
Die häusliche Sphäre im Mehrgenerationenhaushalt
Ein als Arbeitszimmer genutzter Raum ist dann in die räumliche Sphäre eingebunden, wenn er zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Wohnhaus gehört. Dies kann auch ein Zubehörraum sein (z. B. im Keller oder unterm Dach), wenn der Raum wegen der unmittelbaren Nähe zu Ihren privaten Wohnräumen als gemeinsame Wohneinheit verbunden ist. Vor allem im Mehrgenerationenhaushalt kommt es daher darauf an, ob der Haushalt baulich getrennte Wohnbereiche umfasst und in welchem Bereich sich der Raum befindet.
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Der ledige Arbeitnehmer A bewohnt in seinem Elternhaus eine abgeschlossene Wohnung im Obergeschoss. Seine Eltern bewohnen das Erdgeschoss. Die Wohnungen haben eigene Zugänge. A nutzt einen Büroraum in der Wohnung der Eltern als Arbeitszimmer und trägt die anteiligen Betriebskosten des Raums.
Folge: A kann die Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen, weil das Arbeitszimmer mangels räumlicher Verbindung mit seinen privaten Wohnräumen nicht in seine häusliche Sphäre eingebunden ist. |
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