03.12.2020 · Nachricht · Werbungskosten
Auslandssemester: BFH erleichtert Werbungskostenabzug
| Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, können Aufwendungen für Auslandssemester und -praktika als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen, wenn die Inlandsuniversität die erste Tätigkeitsstätte bleibt. Das hat der BFH entschieden. |
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