10.03.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Doppelte Haushaltsführung gilt auch bei „Wegverlagerung“
| Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach Ansicht des BFH auch dann vor, wenn Sie Ihren Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlagern und die bisherige Wohnung am Beschäftigungsort zur Zweitwohnung umfunktionieren. Selbst die Verpflegungspauschale für drei Monate winkt in diesem Fall, so der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig