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  • 10.03.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Doppelte Haushaltsführung gilt auch bei „Wegverlagerung“

    | Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach Ansicht des BFH auch dann vor, wenn Sie Ihren Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlagern und die bisherige Wohnung am Beschäftigungsort zur Zweitwohnung umfunktionieren. Selbst die Verpflegungspauschale für drei Monate winkt in diesem Fall, so der BFH. |