· Fachbeitrag · Werbungskosten
Home-Office-Pauschale: Das gilt seit 2023 für Mischarbeitstage
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Home-Office-Pauschale ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 grundlegend reformiert worden. Seitdem können auch Mischarbeitstage berücksichtigt werden. Doch was sind Mischarbeitstage überhaupt und unter welchen Voraussetzungen lassen sich diese geltend machen? Das will ein SSP-Leser wissen. Hier finden Sie die Antwort mit fünf Beispielen. |
Die Home-Office-Pauschale seit 2023
Seit 2023 wird die Home-Office-Pauschale in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG geregelt. Sie beträgt sechs Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro pro Jahr (= 210 Tage).
Die beiden Voraussetzungen
Sie können die Pauschale für diejenigen Tage als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, an denen Sie
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