· Fachbeitrag · Werbungskosten
Krankheitskosten: Bei Berufskrankheit winkt der volle Abzug der Aufwendungen
| Entstehen einem Steuerzahler Aufwendungen für medizinische Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Wird ein Attest erstellt, sollte unbedingt geklärt werden, ob die Krankheitssymptome nicht vielleicht berufsbedingt sind. Dann stellen die Aufwendungen nämlich sogar - steuerlich attraktivere - Werbungskosten dar. |
Alltags- und Berufskrankheit liegen nah beieinander
Das belegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen bzw. des FG Sachsen. Beide zeigen vor allem, wie nah beieinander scheinbar normale Alltagserkrankungen und eine Berufskrankheit liegen:
- Das Verwaltungsgericht Aachen erkannte bei einer Finanzbeamtin, die durchweg am Computer arbeitet, eine chronische Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit an (Urteil vom 14.4.2011, Az: 1 K 1203/09; Abruf-Nr. 112759).
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