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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Mit Reisekosten Steuern sparen (Teil 2)

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Beruflich veranlasste Reisekosten sind steuerlich besonders begünstigt. Sie können zu hohen Steuererstattungen führen oder vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlt werden. SSP hat das jüngste BMF-Schreiben analysiert und Sie in der Februar-Ausgabe mit den abzugsfähigen Fahrtkosten vertraut gemacht. Nachfolgend erfahren Sie alles zu den Abzugsposten „Verpflegungsmehraufwendungen“, „Unterkunftskosten“ bzw. „Reisenebenkosten“ und profitieren von einer Checkliste. |

    Verpflegungsmehraufwendungen

    Für Verpflegungsmehraufwendungen können Sie Pauschalen geltend machen. Der Einzelnachweis höherer tatsächlicher Kosten ist nicht möglich.

     

    Das gilt bei Dienstreisen in Deutschland

    Für Inlandsreisen beträgt die abzugsfähige Pauschale (§ 9 Abs. 4a EStG)