· Fachbeitrag · Werbungskosten
Mit Reisekosten Steuern sparen (Teil 2)
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Beruflich veranlasste Reisekosten sind steuerlich besonders begünstigt. Sie können zu hohen Steuererstattungen führen oder vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlt werden. SSP hat das jüngste BMF-Schreiben analysiert und Sie in der Februar-Ausgabe mit den abzugsfähigen Fahrtkosten vertraut gemacht. Nachfolgend erfahren Sie alles zu den Abzugsposten „Verpflegungsmehraufwendungen“, „Unterkunftskosten“ bzw. „Reisenebenkosten“ und profitieren von einer Checkliste. |
Verpflegungsmehraufwendungen
Für Verpflegungsmehraufwendungen können Sie Pauschalen geltend machen. Der Einzelnachweis höherer tatsächlicher Kosten ist nicht möglich.
Das gilt bei Dienstreisen in Deutschland
Für Inlandsreisen beträgt die abzugsfähige Pauschale (§ 9 Abs. 4a EStG)
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