· Fachbeitrag · Werbungskosten
Neue Umzugskostenpauschalen 2012 und 2013
| Bei beruflich bedingten Umzügen können Arbeitnehmer umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugskosten als pauschale Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die Pauschalen veröffentlicht, die rückwirkend zum 1. März 2012 sowie ab 1. Januar und 1. August 2013 gelten. |
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Datum des Umzugs | Ledige | Verheiratete | Weitere Personen | Umzugsbedingte Unterrichtskosten |
1.1.2012 bis 29.2.2012 | 657 Euro | 1.314 Euro | 289 Euro | 1.657 Euro |
1.3.2012 bis 31.12.2012 | 679 Euro | 1.357 Euro | 299 Euro | 1.711 Euro |
1.1.2013 bis 31.7.2013 | 687 Euro | 1.374 Euro | 303 Euro | 1.732 Euro |
ab 1. August 2013 | 695 Euro | 1.390 Euro | 306 Euro | 1.752 Euro |
Wichtig | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht (BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007; Abruf-Nr. 123088).
Weiterführender hinweis
- Nutzen Sie zur Erklärung Ihrer Umzugskosten auch unseren „Berechnungsbogen Umzugskosten“ auf wiso.iww.de unter dem Reiter Downloads in der Rubrik „Arbeitshilfen/Checklisten“, Stichwort „Werbungskosten/Betriebsausgaben“.