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  • 15.01.2019 · Nachricht · Werbungskosten

    Unfallkosten: Sind auch Kosten für Personenschäden abziehbar?

    | Verursachen Sie auf dem Arbeitsweg einen Unfall, dürfen Sie selbst getragene Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Das ist bisher von der Rechtsprechung nur für Sachschäden bestätigt. Deshalb sind für Sie zwei Musterprozesse beim BFH von Bedeutung. Darin geht es darum, inwieweit ein Werbungskostenabzug auch für Personenschäden in Frage kommt. |