· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Dauerbrenner „häusliches Arbeitszimmer“: Diese neuen Entwicklungen sollten Sie kennen
| Wie können Mitarbeiter im Home Office und Telearbeiter Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen? Was gilt für fliegendes Personal, Mitarbeiter in der Schulaufsicht und für Gerichtsvollzieher? SSP hat die neuesten Entwicklungen zu diesen Berufsgruppen recherchiert und bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
Neue OFD-Checkliste zum häuslichen Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind prinzipiell nicht abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Davon gibt es bekanntlich zwei Ausnahmen:
- Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar: Dann voller Kostenabzug.
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