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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben

    Die neue Home-Office-Pauschale: Antwort auf zehn Fragen aus der Praxis

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Home-Office ist das „Thema der Corona-Stunde“. Noch mehr Arbeitnehmer sollen dort tätig werden, steuerliche Förderungen sind angekündigt. Bisher gibt es ‒ für die Jahre 2020 und 2021 ‒ aber nur die Home-Office-Pauschale, die im Jahressteuergesetz 2020 geregelt ist. Auch sie hat schon zu zahlreichen Praxisfragen geführt, die SSP nachfolgend beantwortet. |

    Grundsätzliches zur Home-Office-Pauschale

    Die Home-Office-Pauschale ist in § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG verankert. Sie gilt sowohl für die Gewinneinkünfte als auch ‒ über § 9 Abs. 5 S. 1 EStG ‒ für die Überschusseinkünfte (z. B. Arbeitnehmer). Die Pauschale beträgt fünf Euro täglich, maximal 600 Euro pro Jahr. Sie ist zu berücksichtigen, wenn an einem Tag sämtliche beruflichen Tätigkeiten im Home-Office erbracht werden und kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer besteht.

    Die zehn Fragen aus der Praxis

    Auf den „Grundbeitrag“ aus der Januar-Ausgabe 2021 (Seite 14 → Abruf-Nr. 47046748) hin haben SSP die folgenden zehn Fragen erreicht: