· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Doppelte Haushaltsführung im Mehrgenerationenhaus: So gelingt die Anerkennung
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ist bei Ledigen seit 2014 an das zusätzliche Merkmal „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ gebunden. Das FG Niedersachsen hat sich nun erstmals mit der Frage befasst, wie dieses Merkmal auszulegen ist. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt auf, was Sie tun müssen, um den doppelten Haushalt anerkannt zu bekommen. |
Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung seit 2014
Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung begründen Sie nur, wenn Sie außerhalb des Orts Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (erster Haushalt) unterhalten und am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen (zweiter Haushalt). Der eigene Hausstand außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte muss den Lebensmittelpunkt darstellen.
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Unternehmensberaterin U bewohnt eine Eigentumswohnung in A-Stadt. Zudem stehen U im Haus ihrer Eltern in B-Dorf zwei Zimmer zur Verfügung. Wegen ihrer beruflichen Verpflichtungen nutzt U die Zimmer im Elternhaus nur zu Ostern und Weihnachten bei Besuchen in B-Dorf.
Folge: Eine doppelte Haushaltsführung ist von vornherein ausgeschlossen, weil U ihren Lebensmittelpunkt nicht in B-Dorf hat. |
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