· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Steuerberatungskosten für Ausfüllen der Steuererklärung tabu
| Steuerberatungskosten dürfen Sie abziehen, wenn diese für die Ermittlung der Einkünfte anfallen. Das Honorar für das Ausfüllen der einzelnen Anlagen der Steuererklärung darf dagegen nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden, entschied jetzt der BFH. |
PRAXISHINWEIS | Welche Möglichkeiten Sie nach der BFH-Entscheidung (Urteil vom 18.5.2011, Az: X B 124/10; Abruf-Nr. 113145) noch haben, Steuerberatungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen, steht in einem Infopapier des WISO SteuerBrief. Dieses finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) unter „Online-Service/Downloads“. |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29336010