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  • 26.09.2018 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Beschränkte Steuerpflicht bei privater Entwicklungshilfe

    | Gibt ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland auf und engagiert sich im Ausland für die private Entwicklungshilfe, kann er überraschend Post vom deutschen Finanzamt bekommen. Wird die Entwicklungshilfe nämlich aus öffentlichen Kassen finanziert, kann der Arbeitslohn in Deutschland besteuert werden. Das lehrt ein Fall vor dem BFH. |