· Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit
Regelmäßige Arbeitsstätte bei Einsatz in 14 Filialen?
| Ein Sparkassenmitarbeiter, der als Personalreserve (Springer) in insgesamt 14 Filialen eingesetzt wird, hat nur eine regelmäßige Arbeitsstätte. |
Das hat das Finanzgericht Niedersachsen zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Für den Springer stellen nur die Fahrten zu der Filiale, die die Einsätze koordiniert, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte dar. Die Fahrten zu den übrigen Filialen kann er als Dienstreisen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer abrechnen und zusätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn die entsprechenden Abwesenheitszeiten überschritten sind (Urteil vom 15.4.2011, Az: 3 K 169/10; Abruf-Nr. 112074).
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 3 | ID 27639900