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  • 24.06.2015 · Fachbeitrag · Betriebsrente

    Versorgungsbeginn maßgeblich für Versorgungsfreibetrag

    | Für die Höhe und den Abzug des Versorgungsfreibetrags sowie den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sind zwei Determinanten maßgeblich: Das Jahr, in dem erstmals Anspruch auf die Bezüge besteht und ob der Betriebsrentner zu dem Zeitpunkt das 63. Lebensjahr bzw. das 60. Lebensjahr (Schwerbehinderung) vollendet hat. Das hat das BMF klargestellt. |