24.06.2015 · Fachbeitrag · Betriebsrente
Versorgungsbeginn maßgeblich für Versorgungsfreibetrag
| Für die Höhe und den Abzug des Versorgungsfreibetrags sowie den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sind zwei Determinanten maßgeblich: Das Jahr, in dem erstmals Anspruch auf die Bezüge besteht und ob der Betriebsrentner zu dem Zeitpunkt das 63. Lebensjahr bzw. das 60. Lebensjahr (Schwerbehinderung) vollendet hat. Das hat das BMF klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig