· Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Lebensmittelpunkt: FG Berlin gibt Finanzverwaltung kontra
| Leben berufstätige Ehegatten während der Woche am Beschäftigungsort zusammen, rechtfertigt das allein noch nicht die Annahme, dass dort ihr Lebensmittelpunkt besteht. Vielmehr muss die Finanzverwaltung auch in einem solchen Fall die Gesamtumstände untersuchen. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt und einem Lehrer-Ehepaar im konkreten Fall eine doppelte Haushaltsführung zuerkannt. |
Wichtig | Folgende Umstände sprachen dafür, dass sich der Lebensmittelpunkt des Ehepaars in der Wohnung am Wohnort befand (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.3.2016, Az. 7 K 7098/14, Abruf-Nr. 185641):
- Am Erstwohnsitz lebten drei Töchter des Ehepaars.
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