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  • · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Wann verlagert sich das Leben an den Beschäftigungsort?

    | Mieten Eheleute am Beschäftigungsort gemeinsam eine Zweitwohnung und leben am bisherigen Wohnort weder minderjährige Kinder noch zu betreuende Verwandte, kann unterstellt werden, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert hat. Das hat das FG München klar-gestellt und im konkreten Fall eine doppelte Haushaltsführung verneint ( FG München, Urteil vom 8.5.2014, Az. 15 J 2474/12 ; Abruf-Nr. 142160 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Der Unterstellung, der Lebensmittelpunkt habe sich durch den Umzug an den Beschäftigungsort verlagert, können Ehegatten in ähnlich gelagerten Fällen mit folgenden Nachweisen argumentativ begegnen:

    • Vorlage von Tankquittungen, dass der Erstwohnsitz mehrmals im Monat besucht wurde.
    • Regelmäßiges nachweisbares politisches Engagement in der Gemeinde am bisherigen Wohnort.
    • Mitgliedschaft in Vereinen mit nachweisbaren regelmäßigen Treffen im Monat.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2014 | Seite 2 | ID 42826461