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  • 22.02.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Beamte: Mindern erstattete RV-Beiträge die Sonderausgaben?

    | Haben Sie während Ihres Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, ohne Rentenansprüche zu erwerben, können Sie sich die Beiträge erstatten lassen, wenn Sie verbeamtet werden. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass dieser Erstattungsbetrag den Sonderausgabenabzug des betreffenden Jahres mindert. Das FG Düsseldorf hält das für falsch. Die Erstattung sei steuerfrei, eine Verrechnung unzulässig. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |