· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ab 2024 wegen erhöhter Einkommensgrenzen lohnender denn je
| Von der Arbeitnehmer-Sparzulage haben bislang vorwiegend Steuerzahler mit geringem Einkommen profitieren. Doch das ändert sich ab 2024 ‒ dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sei Dank. Dort ist die Einkommensgrenze für die Zulage kräftig angehoben worden. SSP zeigt, wer künftig in den Genuss der Zulage kommen kann und wie hoch sie ausfallen kann. |
Das ist die Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Soldaten auf Basis des 5. VermBG. Sie ist eine Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt ‒ Einzahler ist also der Arbeitgeber. Auch vermögenswirksam angelegter Arbeitslohn ist eine vermögenswirksame Leistung. Dabei wird die Sparzulage nicht vom Arbeitgeber gewährt, sondern erst auf Antrag durchs Finanzamt festgesetzt. Der Antrag erfolgt in bzw. mit der ESt-Erklärung auf dem Mantelbogen ganz oben. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich einen Gehaltszuschuss gewähren.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt je Steuerzahler bei
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig